KrWG

KrWG steht für Kreislaufwirtschaftsgesetz, es ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Es ist am 1. Juni 2012 in Kraft getreten und hat das vorherige Kreislaufs- und Abfallgesetz abgelöst. Der Zweck des neuen Gesetzes ist vor allem die Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu verbessern.
Letzte Änderung
10.09.2018